Vertragsbedingungen – Das sollten Sie wissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Bedingungen für alle Leistungen

1.1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Peak Property Solutions AG gelten, unabhängig von der Rechtsnatur des entsprechenden Vertrags, für alle vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen der Peak Property Solutions AG, sofern nichts anderes
ursprünglich oder nachträglich schriftlich vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers werden nicht akzeptiert. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftlichkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Statt einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht und mit dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages vereinbar ist.

1.2 Vertragslücken

Vertragslücken werden durch solche Bestimmungen geschlossen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages sowie der Ausgewogenheit der vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner am besten entsprechen.

1.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Unberechtigt getätigte Skontoabzüge werden nachverrechnet. Bei verspäteter Zahlung hat der Auftraggeber auch ohne Mahnung der Peak Property Solutions AG ab dem 31. Tag einen Verzugszins zu entrichten. Peak
Property Solutions AG behält sich in diesen Fällen vor, einen Verspätungszuschlag für administrative Aufwendungen zu erheben. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Steuersatz in Rechnung gestellt und offen ausgewiesen.

1.4 Termine

Die Peak Property Solutions AG ist verpflichtet, die vereinbarten und zugesicherten Termine gemäss Vertrag einzuhalten. Für die Genauigkeit von Lieferterminen gilt Ziffer 2.1. Werden die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrages durch die Peak Property Solutions AG vom Käufer, Besteller oder Auftraggeber nicht gewährleistet, wird die Peak Property Solutions AG in entsprechen dem Ausmass von der Einhaltung der ihr gesetzten Termine entbunden.

1.5 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt berechtigen die Peak Property Solutions AG, die Erbringung ihrer Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Solche Terminverzögerungen berechtigen den Käufer, Besteller oder Auftraggeber nicht zum Widerruf oder zur Kündigung des Vertrages und begründen keinen Schadenersatzanspruch. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche weder die Peak Property Solutions AG noch der Käufer, Besteller oder Auftraggeber zu vertreten haben und durch welche der Peak Property Solutions AG die Erbringung der Lieferung oder der Dienstleistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, rechtmässige Aussperrung, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmängel Pandemie etc.

1.6 Haftung

Die Peak Property Solutions AG haftet, gemäss Artikel 398 OR i.V.m. 321 e, für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben. Die Peak Property Solutions AG haftet dem Käufer, Besteller oder Auftraggeber für absichtliche, grobe,
grobfahrlässige und vorsätzliche Schädigungen, die durch die Peak Property Solutions AG oder von Unterakkordanten im Rahmen des Vertrags eingesetztem Personal schuldhaft verursacht worden sind. Die Peak Property Solutions AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Auftraggeber oder Besteller und andere mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden. Die direkte Haftung allen Personals gegenüber dem Käufer, Besteller oder Auftraggeber ist ausgeschlossen (vorbehältlich Art. 100 OR).

Bei Verlust eines anvertrauten Schlüssels haftet der Auftragnehmer für die Kosten der Ersatzbeschaffung des Schlüssels. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

2 Bedingungen für Lieferungen

2.1 Liefertermine

Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich als fester Termin vereinbart oder zugesichert ist, gilt er nur annähernd.

2.2 Annahmeverzug

Kommt der Käufer oder Besteller mit der Annahme von Waren oder Werken in Verzug, werden diese auf seine Kosten eingelagert. Die Nichtannahme von Waren oder Werken bewirkt keinen Aufschub des Zahlungstermins.

2.3 Eigentumsvorbehalt

Waren und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Peak Property Solutions AG.

2.4 Gewährleistung

Der Käufer oder Besteller hat die gelieferten Waren und Werke nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, hat er diesen der Peak Property Solutions AG innert 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige erlöschen die
Mängelrechte des Käufers oder Bestellers. Erweisen sich gelieferte Waren oder Werke als mangelhaft, kann die Peak Property Solutions AG nach ihrer Wahl die Mängel beseitigen oder im Austausch mangelfreie Waren oder Werke liefern.

3 Bedingungen für Dienstleistungen

3.1 Personal, Maschinen und Geräte

Für die vereinbarten Leistungen setzt die Peak Property Solutions AG die erforderliche Anzahl geschulter und qualifizierter Mitarbeiter ein. Die Peak Property Solutions AG ist berechtigt, vereinbarte Leistungen durch Dritt-Leistungsträger ausführen zu lassen, sofern deren
Personal über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Die Peak Property Solutions AG gilt gegenüber dem Auftraggeber oder Besteller in jedem Fall als alleinige Beauftragte oder alleiniger Unternehmer. Der Auftraggeber oder Besteller ist nicht befugt, Drittleistungsträgern oder dem eingesetzten Personal direkt Weisungen zu erteilen.

3.2 Verbrauchsmaterial

Sofern nicht anders vereinbart wurde, wird das notwendige WC-Papier, Papierhandtücher und Seife, Plastiksäcke für Papierkörbe und Abfallbehälter sowie Hygienebeutel vom Auftragnehmer, sofern von Peak Property Solutions AG geliefert, mit einem Lieferschein
separat verrechnet.

3.3 Eigentum, Vertraulichkeit

Die von der Peak Property Solutions AG dem Auftraggeber oder Besteller übergebenen Informationen, Daten und geistigen Werke wie Dokumente, Projekte, Zeichnungen, Programme usw., bleiben Eigentum der Peak Property Solutions AG. Sie dürfen
Drittpersonen, insbesondere der Konkurrenz, nicht zugänglich gemacht werden. Alle Informationen, Daten und geistigen Werke, die im Zusammenhang mit einem Vertrag dem Auftraggeber oder Besteller überlassen, neu entstanden oder angefertigt worden sind,
werden der Peak Property Solutions AG auf erstes Verlangen hin unverzüglich und vollständig auf branchenüblichen Datenträgern kostenlos ausgehändigt.

3.4 Annahmeverzug

Der Auftraggeber oder Besteller haftet der Peak Property Solutions AG für den Schaden, den er ihr dadurch zufügt, dass er vertraglich vereinbarte eigene Leistungen als Voraussetzung einer Dienstleistung der Peak Property Solutions AG nicht termingerecht erbringt oder wenn er der Peak Property Solutions AG, den für die Erbringung einer Dienstleistung notwendigen Zutritt nicht gewährt.

3.5 Gewährleistung

Die Peak Property Solutions AG leistet Gewähr für eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen. Erweist sich eine Dienstleistung als mangelhaft, so hat dies der Auftraggeber oder Besteller der Peak Property Solutions AG innerhalb von 10 Tagen
schriftlich mitzuteilen. Sofern die Anzeige rechtzeitig erfolgt und gerechtfertigt ist, wird Peak Property Solutions AG den vertragsgemässen Zustand raschmöglichst durch Nachbesserung oder Nachholung der Lieferung oder Leistung herstellen. Mangelhafte Zustände und
Verhaltensweisen werden von der Peak Property Solutions AG sofort behoben bzw. korrigiert. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers oder Bestellers verjähren ein Jahr nach Erbringen der Dienstleistung.

3.6 Bedingungen für wiederkehrende Dienstleistungen

3.6.1 Preisklausel

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten die zurzeit des Vertragsabschlusses (oder einer vertraglich vorbehaltenen Preisänderung) aktuellen Preisangaben der Peak Property Solutions AG als vereinbart. Peak Property Solutions AG hat das Recht, die Preise jährlich zum
1. Januar anzupassen. Basis ist die Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise resp. die Entwicklung der relevanten Gesamtarbeitsverträge (GAV).

3.6.2 Kündigungsfrist

Beide Parteien können den Vertrag kündigen, dies unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr auf Ende jedes Monates, erstmals auf die im Vertrag festgelegte Laufzeit. Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

3.6.3 Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug berechtigt die Peak Property Solutions AG zur Unterbrechung der vereinbarten oder von ihr zugesicherten Leistungen.